Gelegentliche Zimmervermietung kann teuer werden.
Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Anschaffungszeitpunkt wieder veräußert, kommt es auf die bisherige Nutzung an, ob die Veräußerung steuerpflichtig ist oder nicht. Wird das Grundstück selbst bewohnt, bleibt die Veräußerung auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei. Bei einer Vermietung hingegen ist ein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Nun hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage zu klären, ob ...
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