Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte
Nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes unterliegen Verluste aus Termingeschäften in der Regel einem Ausgleichs- und Abzugsverbot. Der Gesetzgeber hat für diese eher riskanten Geschäfte gerechtfertigte Beschränkungen festgelegt, denn die Verluste können nur eingeschränkt mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Durch den Bundesfinanzhof (BFH) wurde kürzlich entschieden, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von ...
WNP in den Sozialen Netzwerken