Finanzämter setzen bis auf Weiteres keine Zinsen mehr fest
Festgesetzte Nachforderungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 werden ausgesetzt. Steuerpflichtige müssen somit nun keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Auf der anderen Seite findet auch keine Erstattung von Steuerzinsen durch die Finanzämter statt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.09.2021 klargestellt, dass die Regelung über die Aussetzungsverfügung solange gilt, bis der Gesetzgeber ...
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