Übergangsregelung für kurzfristige Beschäftigung endet
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie innerhalb eines Zeitjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Diese Zeitgrenzen wurden - wegen der Corona-Pandemie – für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis 31.10.2021 auf 4 Monate bzw. 102 Arbeitstage angehoben. Dies hat auch Einfluss auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung bei Überschreitung der Entgeltgrenze aufgrund eines gelegentlichen ...
WNP in den Sozialen Netzwerken