Volljährige Kinder: Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Betreuungsfreibetrags
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für ein volljähriges Kind keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) möglich.Freibeträge für 2020: Der Kinderfreibetrag beträgt 5.172 EUR (2.586 EUR je Elternteil). Der BEA-Freibetrag liegt bei 2.640 EUR (1.320 EUR je Elternteil).SachverhaltIm Streitfall beantragte die Mutter in ihrer Einkommensteuererklärung die ...
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