Bundesfinanzhof lässt Vorsteuerabzug für die Renovierung eines Home-Office teilweise zu
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Ausgeschlossen sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedoch die Aufwendungen für ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.SachverhaltEheleute vermieteten eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche ...
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