Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar
Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten.SachverhaltEine Arbeitnehmerin erlitt durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte nach Hause erhebliche Verletzungen. Sie ...
WNP in den Sozialen Netzwerken