Alles Wichtige zur neuen Belegausgabepflicht ab 01.01.2020 erfahren Sie hier.
Belegausgabepflicht neu ab 01.01.2020 – § 146a Abs. 2 S. 1 AO „Wollen Sie einen Bon?“ ist eine Frage, die ab 2020 der Vergangenheit angehört, denn ohne Übergangsregelung ist die Belegausgabe eine Pflicht für jeden Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkassen oder iPad-Kassensystem) verwendet. Egal ob ein Kaffee zum Mitnehmen oder ein großes Familienessen: Der Beleg ist in ...
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