Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzfristiger Vermietung nach langjähriger Eigennutzung
Der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren seit deren Erwerb ist nicht einkommensteuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg will sich das unterlegende Finanzamt aber nicht zufriedengeben. Hintergrund Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen grundsätzlich der ...
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