Sensibilisierungswoche führt zu Arbeitslohn
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Arbeitslohn zu. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kommt aber (unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz) für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung eine Steuerbefreiung von bis zu 500 EUR in Betracht. SachverhaltDas vom Arbeitgeber mitentwickelte Seminarkonzept sollte u. a. dazu dienen, die Leistungsfähigkeit ...
WNP in den Sozialen Netzwerken