Keine Rückstellungen für den Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen
Der Bundesfinanzhof hatte die Bildung einer Rückstellung für einen Nachteilsausgleich, der in Altersteilzeitvereinbarungen oftmals für die zu erwartende Rentenkürzung zugesagt wird, kürzlich abgelehnt. Die Finanzverwaltung wendet diese Entscheidung an und hat ihr Anwendungsschreiben wie folgt angepasst: Eine Rückstellung scheidet aus für Nachteilsausgleichsverpflichtungen, die den Eintritt eines bestimmten Ereignisses voraussetzen. Das gilt auch dann, wenn am Bilanzstichtag der Eintritt ...
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