Mit dem Taxi zur Arbeit? Wie Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen, erfahren Sie hier.
Für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte können Steuerpflichtige die Entfernungspauschale (0,30 EUR für die einfache Strecke) steuermindernd ansetzen. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind zusätzlich abzugsfähig, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Beispiel Ein Arbeitnehmer benutzte für die Fahrten von der Wohnung zu seiner ersten Tätigkeitsstätte im Jahr ...
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