Gesetzentwurf: Verlustuntergang bei schädlichem Beteiligungserwerb soll neu geregelt werden
Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden (schädlicher Beteiligungserwerb nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes [KStG]). Da diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist der Gesetzgeber zu einer Neuregelung gezwungen, die durch das „Gesetz zur Vermeidung von ...
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