Familienheim: Auflassungsvormerkung reicht nicht für Erbschaftsteuerbefreiung
Der Wert eines Familieneigenheims ist erbschaftsteuerfrei, wenn der Ehegatte die Immobilie selbst bewohnt. Die Steuerfreiheit setzt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs zudem voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Miteigentümer des Familienheims war. Eine im Todeszeitpunkt bestehende Auflassungsvormerkung reicht nicht. Hintergrund Die vom Erblasser zuvor selbst genutzte Immobilie kann erbschaftsteuerfrei vererbt werden, wenn das Familienheim vom Ehegatten ...
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