Was sich seit 2018 bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge für Selbständige geändert hat, erfahren Sie hier.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige werden einkommensbezogen festgesetzt. Bis Ende 2017 erfolgte eine Anpassung der Beiträge an einen veränderten Gewinn (regelmäßig nachzuweisen durch den Steuerbescheid) nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Damit konnten Selbständige, deren Einkommen sich erhöht hatte, über den Abgabezeitpunkt ihrer Steuererklärung anstehende Beitragserhöhungen zumindest ein paar Monate hinauszögern. Dies funktioniert seit 01.01.2018 nicht ...
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