Kündigt eine Bausparkasse einen Bausparvertrag und leistet an den Sparer eine Vergleichszahlung, handelt es sich um eine steuerpflichtige Entschädigungszahlung, für die die Bausparkasse Abgeltungsteuer einbehalten muss. Darauf hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein (17.11.2017, Az. VI 3012-S-2252-379) hingewiesen.
Für Vergleichszahlungen bei Kündigung eines Bausparvertrags ist Abgeltungsteuer einzubehalten
War dieser Beitrag interessant? Dann teilen Sie Ihn auf Ihrer Plattform.
Über den Autor: WNP-Dresden

Wir sind die Steuerberatungskanzlei in Dresden mit 7 Steuerberatern. Sie sollten sich als Mandant gut aufgehoben fühlen. Dafür sorgen wir mit exzellenter Beratung und einer Servicekultur, die Sie überraschen wird.
WNP in den Sozialen Netzwerken