Unverzinsliche Angehörigendarlehen sind in der Bilanz gewinnerhöhend abzuzinsen
Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern die Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens 12 Monate beträgt. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für Angehörigendarlehen, wenn diese unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen sind. Großzügige Sichtweise zur Fremdüblichkeit Die Vorinstanz, das Finanzgericht München, hatte die von der Ehefrau des Betriebsinhabers gewährten unverzinslichen ...
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