Zuwendung einer „Sensibilisierungswoche“ führt zu Arbeitslohn
Die Zuwendung eines Seminars zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil („Sensibilisierungswoche“) hat Entlohnungscharakter und führt zu Arbeitslohn. Da gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf aber die Revision anhängig ist, sollten ähnliche Fälle über einen Einspruch vorerst offengehalten werden. Sachverhalt Das Gesamtkonzept des einwöchigen Seminars wurde vom Arbeitgeber mitentwickelt und sollte dazu dienen, die Beschäftigungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und ...
WNP in den Sozialen Netzwerken