Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung
Eine (oft günstige) steuerliche Zusammenveranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer ist nach dem Gesetzeswortlaut nur möglich, wenn das Paar nicht dauernd getrennt lebt. Das Finanzgericht Münster hatte nun zu entscheiden, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn Ehegatten über viele Jahre räumlich voneinander getrennt leben. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen sind seit 1991 verheiratet und haben einen im selben Jahr geborenen Sohn. In ...
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