Werbungskosten: Haben Leiharbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte?
Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen ist der Betrieb des Entleihers auch seit dem ab 2014 geltenden Reisekostenrecht keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung muss aber noch vom Bundesfinanzhof überprüft werden. Hintergrund Die erste Tätigkeitsstätte ist für die Besteuerung von Arbeitnehmern von zentraler Bedeutung:Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro ...
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