Sonderausgaben: Selbst getragene Krankheitskosten nicht auf Beitragsrückerstattung anrechenbar
Werden Krankheitskosten selbst getragen, um eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung zu erhalten, sind die Sonderausgaben dennoch um die volle Beitragsrückerstattung zu kürzen. Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg wirken sich die Krankheitskosten allenfalls als außergewöhnliche Belastungen aus.SachverhaltEin privat krankenversicherter Steuerpflichtiger wurde im Streitjahr 2013 gemeinsam mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Für leistungsfreie Jahre gewährte die ...
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