Neues BFH-Urteil zu Bonuszahlungen
Immer wieder kommt es mit dem Finanzamt zum Streit, weil dieses Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen bei der Berechnung der abzugsfähigen Sonderausgaben berücksichtigt.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Beiträge für die gesetzliche (und private) Krankenversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit sie der Basisversorgung dienen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass der Steuerpflichtige durch die Beiträge ...
WNP in den Sozialen Netzwerken