Umzugskosten trotz Zeitersparnis unter einer Stunde als Werbungskosten anerkannt
Die Erreichbarkeit der Tätigkeitsstätte ohne Verkehrsmittel kann nach Ansicht des Finanzgerichts Köln zu einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs führen. Somit erkannte es die Aufwendungen für den Umzug im Streitfall als Werbungskosten an.Zum HintergrundUmzugskosten sind nur abzugsfähig, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Nach Ansicht der Verwaltung ist dies z. B. der Fall, wennsich die Entfernung ...
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