Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden
Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können die Aufwendungen sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Hintergrund Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen vor, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs- und ...
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