Zinsen für Gesellschafterdarlehen: Ausschluss der Abgeltungsteuer nur bei unmittelbarer Beteiligung
Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu versteuern. Anzuwenden ist vielmehr der persönliche Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Wird die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft allerdings „nur“ mittelbar gehalten, ist die Abgeltungsteuer anzuwenden. So ...
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