Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten: Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung (abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder) zu verzichten. Übersetzt in verständliches Deutsch heißt dies, dass sich Krankheitskosten steuerlich nur insoweit auswirken sollen, als sie das erträgliche Maß überschreiten.Endgültig entschieden ist ...
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