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THEMA: Arbeitszimmer wieder abzugsfähig
01.09.2010 19:07 #25
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Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer war vom Gesetzgeber seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sehr stark eingeschränkt worden. Nur wenn dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete, waren die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig - eine Hürde, die nur in den allerwenigsten Fällen überwunden werden konnte.

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass dieses faktische Abzugsverbot für die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Immer dann, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, müssen die Kosten abzugsfähig bleiben. Weitere Voraussetzung ist, dass die betriebliche und berufliche Nutzung des Arbeitszimmers nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird.

Dem Urteil lag ein typischer Lehrersachverhalt zu Grunde: Lehrern steht in der Schule in aller Regel kein Arbeitsplatz zur Verfügung, an dem sie den Unterricht vorbereiten und schriftliche Arbeiten korrigieren können. Somit müssen sie derartige Tätigkeiten außerhalb der Schule erledigen. Entstehen hierfür Kosten, muss das Finanzamt diese zum Abzug zulassen. Bis zu einer endgültigen verfassungsgemäßen Neuregelung erkennen die Finanzämter vorläufig Kosten bis zu einem Betrag von 1.250 EUR pro Jahr an. Die gilt sogar rückwirkend bis zum Jahr 2007 - soweit der entsprechende Einkommensteuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält oder mittels Einspruch angefochten wurde.

Nicht von dem Urteil können jene Steuerpflichtigen profitieren, denen bereits ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch wenn diese Steuerpflichtigen nachweislich ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, um beispielsweise nach Dienstschluss noch berufliche Arbeiten zu erledigen, werden die Aufwendungen nicht anerkannt.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gern.
Letzte Änderung: 01.09.2010 19:08 von WNP-Dresden.
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